Ähnlich wie bei der freien Trauung kann auch eine kirchliche Trauung das Standesamt nicht ersetzten. In der Schweiz ist es gesetzlich sogar geregelt, dass die kirchliche Trauung nicht vor der standesamtlichen gemacht werden darf.
Die Kirche befolgt wie auch beim Standesamt ein geregeltes Vorgehen. Dies kann aber zwischen verschiedenen Gemeinden und Pfarrern variieren. Hier geht es nicht nur um Gott und dessen Segen, sondern auch um die Kirche und ihr Bild zur Ehe.
Wie auch beim Standesamt bedeutet es auch bei der Kirche nicht, dass eine kirchliche Trauung nicht wunderschön, einzigartig und emotional werden kann.
In der heutigen Zeit geben jedoch viele Paar an, dass sie sich mit der Kirche nicht mehr identifizieren können. Einige sind schon einmal kirchlich verheiratet und können daher nicht noch einmal eine solche Trauung vollziehen oder wieder andere sind aus der Kirche ausgetreten.